Allgemeine Geschäftsbedingungen Vorbestellsystem Nachstehend informieren wir Sie über unsere allgemeinen Geschäftsbestimmungen, die bei einer Anmeldung zum Essen gelten: Was ist eine verbindliche Essensbestellung? Sie bestellen im gewählten Zeitraum und an denen von Ihnen gewählten Wochentagen über das Online-Tool eine Mittagsverpflegung. Sofern Sie keine Änderung vornehmen, ist die ursprüngliche festgelegte Essensbestellung verbindlich. Um Änderungen im Online-Tool vorzunehmen zu können, benötigen Sie Ihr Passwort. Während der Vertragslaufzeit können Sie Ihre Bestellung innerhalb einer Korrekturfrist ändern. Eine Dauerbestellung können Sie jederzeit in Ihrem Profil anpassen. In Ihrer Abrechnung rechnen wir jeweils den genauen Essensbetrag für Sie aus. Fristgerecht stornierte Essen werden natürlich nicht in Rechnung gestellt. Besteht eine verbindliche Bestellfrist? Sollten Sie an eine Bestellfrist gebunden sein, werden wir Sie darüber informieren und diese Frist individuell mit Ihnen bzw. der jeweiligen Schule vereinbaren (z.B. Bestellungen sind mit einem Vorlauf von 7 Tagen zu tätigen). Sollten Sie an keine Bestellfrist gebunden sein, gilt für Sie automatisch die Korrekturfrist als Bestellfrist. Kann ich meine Essensbestellung korrigieren? Ja, Sie können Ihre Bestellung innerhalb der Korrekturfrist kostenfrei ändern und stornieren. Diese Frist wird mit Ihnen individuell bzw. der jeweiligen Schule vereinbart. Sollten Sie an eine Bestellfirst gebunden sein, ist eine Korrektur nur möglich, wenn Sie auch rechtzeitig eine Bestellung aufgegeben haben. Sind Änderungen im Speiseplan möglich? Druckfehler, Irrtümer sowie kurzfristige Änderungen im Speiseplan behalten wir uns vor. Welche Essen müssen bezahlt werden? Sie bezahlen immer nur die von Ihnen bestellten Essen. Fristgerecht stornierte Essen werden selbstverständlich nicht berechnet. Leider müssen wir die von Ihnen bestellten Essen auch dann berechnen, wenn diese nicht abgeholt wurden. Bitte haben Sie für diese Regelung Verständnis, da für die Zubereitung der nicht abgeholten Essen auch die vollen Kosten angefallen sind. Denken Sie also bitte daran, im Falle von Abwesenheiten das Essen rechtzeitig zu stornieren! Stornierungen sind innerhalb der gegebenen Korrekturfrist möglich. Speziell für selbstregistrierte Schüler Kann ich meine Anmeldung zum Essen auch kündigen bzw. stilllegen? Sollte Ihr Kind über eine längere Zeit nicht am Essen teilnehmen wollen, so können Sie, ohne den Vertrag zu kündigen, diesen auslaufen lassen. Sie bewahren sich dadurch die Möglichkeit, Ihr Kind doch wieder am Essen teilnehmen zu lassen, ohne eine komplette Neuanmeldung vornehmen zu müssen. Hierzu müssen Sie Ihren Vertrag dann lediglich verlängern. Solange Sie keine Essen bestellen ist der Vertrag an keine Kosten gebunden. Selbstverständlich können Sie auch schriftlich eine Kündigung bei uns einreichen, dann würden wir Ihre Zugangsdaten unwiederbringlich löschen. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Monatsende. Vertragsverlängerung? Der Vertrag ist jeweils ein Schuljahr gültig. Im Profil des Online-Tools können Sie kurz vor Ablauf des gültigen Vertrages, diesen um ein weiteres Schuljahr selbstständig verlängern. Hier müssen Sie selbstständig personenbezogene Daten anpassen, falls diese sich verändert haben (z.B. Klasse). Sollten Sie den Vertrag nicht verlängern, können Sie keine Speisen bestellen. Der Login für das Online-Tool bleibt weiterhin erhalten. Wie wird das Essen bezahlt? Die Abrechnung der Essen erfolgt für Sie bequem im SEPA-Lastschriftverfahren, d.h. wir buchen die fälligen Rechnungsbeträge von Ihrem Konto ab. Dazu ist es erforderlich, dass Sie uns als Kontoinhaber bei der Anmeldung ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Bitte achten Sie auf eine ausreichende Kontodeckung, hierzu sind sie rechtlich verpflichtet. Eventuelle Gebühren für Rücklastschriften müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Leistungen für Bildung und Teilhabe? Wenn Sie Leistungen für Bildung und Teilhabe beziehen, sind Sie hiermit einverstanden, dass seitens der Schule, Bescheide bezüglich von „Kostenübernahmeerklärungen gemäß § 6b Bundeskindergeldgesetz i.V.m § 28 SGB II Leistungen für Bildung und Teilhabe in Form von Mittagesverpflegung“ für weitere Abrechnungszwecke mit dem Träger, an antonius : gemeinsam begegnen gGmbH im Rahmen der Mittagsverpflegung weitergeleitet werden dürfen.